Poolheizungsverbot: Was Sie jetzt wissen und beachten müssen

15. Sep 2022

Seit dem 1. September 2022 gilt die sogenannte Kurzfristenenergiesicherungsverordnung (EnSikuV). Diese enthält unter anderem auch ein Verbot, nach dem private Pools bis zum 28. Februar 2023 (Update: bis zum 15.04.2023) nicht mehr mit Strom oder Gas aus dem öffentlichen Netz beheizt werden dürfen. Wir klären Sie in diesem Beitrag über die häufigsten Fragen zur Verordnung auf und zeigen Ihnen Möglichkeiten und Alternativen, um Ihren Pool auch in den Wintermonaten zu beheizen.

 

Die neue Verordnung hat bereits hohe Wellen geschlagen, sowohl in der Poolbau-Branche als auch bei Poolbesitzern und denen, die es werden wollen. Der Vorstand des Bundesverbands Schwimmbad & Wellness e.V. (bsw) spricht in einem offenen Brief an Minister Habeck von „mittel- und langfristigen Umsatzeinbußen und Imageschädigungen der Schwimmbadbranche“. Aber auch viele Poolbesitzer und -interessenten zeigen sich verunsichert und stellen sich zahlreiche Fragen. Die wichtigsten Antworten darauf finden Sie hier im Überblick:

 

Für welchen Zeitraum gilt das Beheizungsverbot für private Pools?

Die Verordnung gilt für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 28.02.2023.

 

+++ Update: Am 15.02.2023 wurde das Verbot bis zum 15.04.2023 verlängert. +++

 

Für welche Arten von Pools gilt die Verordnung?

Das Beheizungsverbot gilt für private Pools, Whirlpools und Swim-Spas im Innen- und Außenbereich. Öffentliche Schwimmbäder und Thermen sowie Pools im Gastgewerbe und in Therapieeinrichtungen sind nicht davon betroffen.

 

Womit darf ich meinen Pool weiterhin beheizen?

Während die Beheizung des Pools mit Strom aus dem öffentlichen Netz sowie mit Gas durch die Verordnung verboten wurde, ist es weiterhin erlaubt, den Pool mit Öl sowie selbst erzeugtem Strom aus Solar- und Photovoltaikanlagen zu beheizen.

 

Außerdem gibt es Poolheizungen in Form von Feuertonnen, die mit Holz oder Pellets betrieben werden. Diese enthalten im Inneren eine Spirale aus Kupferrohr, durch die das Wasser geleitet und erhitzt wird.

 

Ebenso ist es möglich, Solarmatten zum Heizen des Pools zu verwenden. Davon können Sie auch mehrere in Reihe hintereinander legen. Das Poolwasser wird durch die Kapillaren der Solarmatten geleitet, die das Wasser durch Sonnenenergie erwärmen.

 

Darüber hinaus ist es erlaubt, den Pool mit der Abwärme der Hausheizung zu beheizen.

 

Was kann ich kurzfristig tun, um mein Poolwasser möglichst lange warm zu halten?

Um den Wärmeverlust Ihres Poolwassers auch in den Herbst hinein gering zu halten, ist eine Pool-Abdeckung das Mittel der Wahl. Sollten Sie keine fest installierte Abdeckung wie beispielsweise einen Rollladen haben, empfiehlt sich kurzfristig der Einsatz einer solaren Luftpolsterfolie, die direkt auf der Wasseroberfläche schwimmt und durch ihre Eigenschaften für einen Erwärmungseffekt durch Sonneneinstrahlung sorgt.

 

Eine weitere kurzfristige Lösung ist die Nutzung einer flüssigen Pool-Abdeckung wie z.B. HeatCover. Durch die biologisch abbaubare Flüssigkeit wird die Verdunstung und damit auch der Wärmeverlust um bis zu 50% reduziert.

 

Welche Ausnahmen gibt es, die eine Beheizung meines privaten Pools mit Strom oder Gas weiterhin erlauben?

Wenn Sie Ihren Pool für zwingend notwendige therapeutische Anwendungen nutzen, dürfen Sie ihn weiterhin mit Strom oder Gas beheizen. Welche Arten von therapeutischen Anwendungen damit konkret gemeint sind, ist dem Verordnungstext nicht zu entnehmen. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Arzt oder Therapeuten und lassen Sie sich, falls möglich, die Notwendigkeit der Anwendung schriftlich bestätigen.

 

Darf ich meinen Pool beheizen, um Schäden durch Bodenfrost zu verhindern?

Sofern es keine andere Möglichkeit gibt, den Pool und die Leitungen vor Frostschäden zu schützen, dürfen Sie nach unserer Auffassung den Pool insoweit beheizen, wie es für die Abwendung von Schäden notwendig ist.

 

Muss ich meinen Pool vollständig entleeren für die Einwinterung?

Zur Einwinterung Ihres Pools ist keine vollständige Entleerung des Beckens notwendig. Lediglich die wasserführenden Leitungen müssen entleert werden, damit sie bei Frost nicht platzen können. Zusätzlich müssen die Zu- und Abläufe verschlossen und abgedichtet werden, um das erneute Eindringen von Wasser zu verhindern.

 

Unser Statement zum Beheizungsverbot für private Pools

Auch wir sind wie der bsw der Meinung, dass dieses Verbot ungerechtfertigterweise eine Branche trifft, die seit Jahren daran arbeitet, ihre Produkte mit den neuesten Technologien auszustatten, um sie energieeffizient zu betreiben und im Sinne der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln.

 

Und auch auf Seiten der Poolbesitzer herrscht vielerorts Unverständnis. Bei den einen, weil sie ihren Pool ohnehin nicht über den gesamten Herbst und Winter beheizen, bei den anderen, weil ihnen trotz energieeffizienter (und staatlich geförderter!) Wärmepumpen die Möglichkeit genommen wird, sich im privaten Raum sportlich zu betätigen und damit etwas für ihre Gesundheit zu tun. Gerade in diesen Zeiten, in denen es immer wichtiger wird, das Immunsystem zu stärken und mit regelmäßiger Bewegung für einen gesunden Körper sowie einen Ausgleich zum stressigen Alltag zu sorgen, wirkt die Verordnung wie ein großer Widerspruch.

 

All denjenigen, die in den letzten Jahren viel Geld in die Hand genommen haben, um unabhängig von Fitnessstudios und öffentlichen Schwimmbädern zu sein und Familie und Freunden eine private Anlaufstelle zum Schwimmen zu bieten, bleibt derzeit nur Kopfschütteln und manchmal auch Frust. Frust, der vermeidbar gewesen wäre, wenn sich die Politik genauer mit der Nutzung privater Pools in Deutschland auseinandergesetzt hätte. Denn der Anteil an Privatpools, die den gesamten Winter über auf Volllast beheizt werden, macht nach unserer Erfahrung lediglich einen sehr kleinen Bruchteil aus. Die meisten unserer Kunden wintern ihren Pool über die kalte Jahreszeit ein oder sie nutzen sparsame Wärmepumpen, um lediglich eine bestimmte Grundtemperatur zu halten, damit die Leitungen nicht einfrieren.

 

Mit der Verordnung wird nicht nur eine ganze Branche zu Unrecht zum Sündenbock degradiert, sondern auch all diejenigen, die sich den Traum vom eigenen Pool mit viel Einsatz und Herzblut verwirklicht haben, um ihre Gesundheit zu fördern und Urlaub im eigenen Zuhause machen zu können. Was bleibt, ist sowohl ein schaler Beigeschmack als auch die Sorge, dass unser Handwerk und unsere Dienstleistung langfristig unter dieser Entscheidung leiden wird.


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